Position zur Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in die Ukraine
Russland hat die Ukraine in einem völkerrechtswidrigen, imperialen Angriffskrieg überfallen. In dieser Situation steht auch die Schweiz in der Pflicht, die Ukraine zu unterstützen. Dafür müssen wir unsere Neutralität so auslegen, dass sie dem Völkerrecht dient und nicht den Aggressor schont.
Russland hat die Ukraine in einem völkerrechtswidrigen, imperialen Angriffskrieg überfallen. Der Angriff wird mit äusserster Brutalität geführt, auch direkt gegen die ukrainische Zivilbevölkerung. Die Grausamkeit der Besatzer ist unvorstellbar und die unzähligen Menschenrechtsverletzungen sind bekannt und dokumentiert. Die Rollen von Angegriffenem und Aggressor sind offensichtlich und eine deutliche Mehrheit der UNO-Generalversammlung hat den russischen Angriffskrieg verurteilt.
In dieser Situation steht auch die Schweiz in der Pflicht, die Ukraine zu unterstützen. Wir müssen weiter solidarisch sein mit den Geflüchteten und wir müssen den Aggressor schwächen, indem wir die Sanktionen gegen die russische Wirtschaft und die Exponenten des Regimes konsequent umsetzen. Inländische Kriegsgewinnler wie die Rohstoffhändler müssen in die Verantwortung genommen und ihre Übergewinne zugunsten der Ukraine besteuert werden. Und selbstverständlich muss die Schweiz ihre Anstrengungen beim Aufspüren von russischen Oligarchengeldern endlich intensivieren.
Doch damit ist es nicht getan. Die Ukraine verteidigt in diesem Krieg nicht nur ihre Unabhängigkeit, sondern auch zentrale Werte wie Demokratie und Rechtstaatlichkeit, die auch die Schweiz teilt. In diesem Verteidigungskampf ist die Ukraine dringend auf Kriegsmaterial angewiesen – auch auf Material, das aus der Schweiz in europäische Nachbarländer geliefert wurde. Ob die Weitergabe dieser Rüstungsgüter im Rahmen der Schweizer Neutralität möglich ist, wird gegenwärtig debattiert. Fest steht aber, dass die Praxis der Neutralität eine Frage der Interpretation ist – sie wurde in verschiedenen historischen Kontexten auch immer unterschiedlich ausgelegt. Es ist unverständlich, dass ausgerechnet im Fall der Ukraine eine besonders strikte Auslegung dieser Neutralität gelten soll, während gleichzeitig kriegstreibende Länder wie Saudi-Arabien mit Rüstungsgütern aus der Schweiz versorgt werden.