Entscheidend für eine wirkungsvolle Agrarreform ist, dass der Wandel von einer reinen Landwirtschaftspolitik hin zu einer Ernährungspolitik endlich an die Hand genommen wird. Die nötigen Gesetzesanpassungen müssen jetzt gemacht werden um der Bevölkerung überhaupt einen gesunden und nachhaltigen Lebensmittelkonsum zu ermöglichen. Konkret sollen in der Beratung folgende Punkte in das neue Landwirtschaftsgesetz aufgenommen werden:

  • Zur Weiterentwicklung und Etablierung von kurzen Versorgungsketten soll die Direktvermarktung der Landwirtschaftsbetriebe gestärkt werden.
  • Die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes müssen sowohl zur Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an den Klimawandel als auch zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft und Ernährung beitragen.
  • Die zur Förderung von besonders naturnahen, umwelt- und tierfreundlichen Produktionsformen ausgerichteten Produktionssystembeiträge sollen neu auch einen Beitrag für besonders klimafreundliche Betriebe umfassen.
  • Die Hälfte der konsumierten Lebensmittel wird im Ausland produziert. Um auch Einfluss auf die Produktionsbedingungen der importierten Lebensmittel zu erlangen, sollen die Zölle für Agrargüter zukünftig an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden. Bis anhin sind die Zölle ein rein protektionistisches Instrument zum Schutz der einheimischen Produktion und die Agrargüter mit der stärksten Lobby erhalten den höchsten Zollschutz.
    Neu sollen nebst den Direktzahlungen auch die Zölle dazu genutzt werden, gezielt das Angebot an nachhaltig produzierten und gesunden Lebensmitteln zu vergrössern. Davon profitieren auch die Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz, da endlich für gleichlange Spiesse gesorgt wäre: Die CH-Standards würden nicht mehr durch importierte Billigware untergraben und der Preisdruck liesse nach.
  • Und nicht zuletzt setzen sich die Grünen dafür ein, dass die Direktzahlungen der Landwirtschaft zugutekommen und nicht an Versicherungskonzerne abfliessen. Daher beantragen wir, von der Einführung von Subventionen für Ernteversicherungen abzusehen, um keinen weiteren Fehlanreiz in der Agrarpolitik zu etablieren.
  1. März 2023